Die Vorgaben vom BSSB (bssb.de) und der Gemeinde Ruhpolding wurden umgesetzt:
Die Ausübung von Individualsportarten wie unserem Sportschießen ist derzeit nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.
Dies bedeutet, dass der Betrieb und die Nutzung unserer Schießstände nur zur Sportausübung mit jeweils zwei Personen (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) am Schießstand zulässig sind. Zur genauen Anwendung dieser Zwei-Personen-Vorgabe im Verhältnis zum allgemeinen Abstandsgebot und zur vorhandenen Raumgröße stehen wir aktuell mit dem bayerischen Innenministerium im engen Austausch. Sobald eine Konkretisierung der Vorgaben an dieser Stelle erzielt werden konnte, wird diese auf unserer Homepage (bssb.de) veröffentlicht.
Eure Ruhpoldinger Schützen